Erwerb einer Fischereierlaubnis beim ASV Norheim

 

Voraussetzungen

- Vollendung des 14. Lebensjahres

- Besitz der fischereirechtlichen Voraussetzungen

 

Variante 1: Mitgliedschaft

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Norheim oder Traisen befindet oder Sie gebürtig aus Norheim oder Traisen stammen, so können Sie eine Mitgliedschaft im ASV Norheim erwerben.

- Jahresbeitrag 45,00 €

- Einmalige Aufnahmegebühr 25,00 €

 

Variante 2: Passive Mitgliedschaft

- Jahresbeitrag 12,00 €

- Einmalige Aufnahmegebühr 25,00 €

 

Variante 3: Gasterlaubnisschein

Aufgrund der vielen Anfragen ist die Warteliste für einen Gasterlaubnisschein sehr lang. Wenn Sie einen Antrag an uns senden, müssen Sie davon ausgehen das es bis zu 3 Jahren dauern kann bis ein Gasterlaubnisschein an Sie ausgehändigt werden kann.

 

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz nicht in Norheim oder Traisen befindet und Sie nicht gebürtig aus Norheim oder Traisen stammen, besteht die Möglichkeit einen Gasterlaubnisschein zu erwerben. (Achtung: begrenzte Anzahl)

- Jahresbeitrag 65,00 €

Anträge sind in schriftlicher Form (gerne auch Email) an den Vorstand zu stellen.

Bevor eine Aussage seitens des Vorstands zum Antrag getroffen werden kann, ist grundsätzlich die 2. Scheinausgabe des laufenden Jahres abzuwarten um  langjährigen Gasterlaubnisscheininhabern vorrangig die Möglichkeit zu bieten einen Gasterlaubnisschein zu erhalten.

 

*Gastangler die 5 Jahre infolge Inhaber eines Gasterlaubnisscheins waren, haben die Möglichkeit eine Mitgliedschaft zu beantragen.

*Gasterlaubnisscheininhaber welche sich im Folgejahr keinen neuen Gastschein ausstellen lassen, werden nicht weiter als Gastangler berücksichtigt und der freie Schein wird an einen Nachrücker weitergegeben.

 

Variante 4: Erwerb eines Wochenscheins

- Der Erwerb eines Wochenscheins ist für Urlaubsgäste in der Region möglich

- Die Kosten betragen 35 €

- Es darf mit 2 Ruten ausschließlich auf Friedfisch geangelt werden. Das Angeln auf Raubfisch ist nicht gestattet. Sonderregelungen bei Mindestmaßen sowie Schonzeiten sind auf dem Wochenschein vermerkt.

Wir bitten um eine frühzeitige Anfrage!

 

- - - - - Tagesscheine sind nicht erhältlich - - - - -

 

Arbeitsleistung

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom Freitag den 11.01.2019 gilt folgende Regelung ab dem 01.01.2020:

In den Varianten 1 und 3 sind bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres (mit Ausnahme von Schwerbehinderten) eine Arbeitsleistung von 8 Stunden im Jahr zu erbringen oder ersatzweise finanziell zu begleichen (6 € je Stunde / Maximal 48 €). Bei  Anwesenheit während einer General- bzw Mitgliederversammlung werden 2 Arbeitsstunden angerechnet.

 

Kontakt

ASV Norheim 1957 e.V.

asvnorheim@gmx.de

ASV Norheim
Seeboldstraße 7
55585 Norheim

+49(0)671 790 711 98

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